Die folgenden Informationen betreffen die jetzt laufende 1. Phase der Impfung von Menschen in der höchsten Priorität. Sobald diese Impfung abgeschlossen ist, wird die nächste „hohe Priorität“ in die Wege geleitet.
Wer kann sich derzeit impfen lassen? (aus der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. Dezember 2020):
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Alle anderen sind der Kategorie „hohe Priorität“ oder darunter zugeordnet.

Wo kann man sich im Landkreis Esslingen impfen lassen?‘

Ab dem 22. Januar 2021 öffnen die beiden Impfzentren im Landkreis Esslingen:
- In Esslingen, Zeppelinstr. 112 bzw.
- In der Landesmesse auf den Fildern, Halle 9.
Mit dem operativen Betrieb hat der Landkreis den Malteser Hilfsdienst beauftragt. Das dafür erforderliche Personal wurde gemeinsam mit den beiden weiteren Hilfsdiensten DRK und Johanniter Unfallhilfe gewonnen.
Die Impfzentren sind täglich (also auch am Wochenende) von 7 bis 21 Uhr für die Bevölkerung geöffnet. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist jedoch erforderlich.

Wie funktioniert die Terminvergabe?

Sie können über zwei Wege die Terminvergabe vorgeben:
- Über die Nummer 116 117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder
- Über die zentrale Plattform www.impftermin-service.de.
Es erfolgt in Baden-Württemberg (anders als in anderen Bundesländern) keine persönliche Information der jeweils Impfberechtigten. Also auch keine Einladung. Jeder ist aufgerufen, sich selbst zu informieren und aktiv zu werden.
Weder der Landkreis noch die Malteser haben Einfluss auf die Terminvergabe!
Die Terminvergabe für die beiden Impfzentren im Landkreis ist ab dem 19. Januar 2021 freigeschaltet. Die Terminvergabe hängt von der Zahl der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen ab. Insbesondere zu Beginn liegt der Schwerpunkt bei den Mobilen Impfteams. Diese suchen bis auf weiteres die Alten- und Pflegeheime auf und impfen die Personen vor Ort. Auch das Personal kann dabei mit geimpft werden.
Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat festgelegt, dass Bewohner in betreuten Wohnanlagen oder pflegebedürftige Personen, die alleine leben, zumindest vorerst nicht durch mobile Impfteams besucht werden. Diese müssen sich um einen Termin in einem der Kreisimpfzentren bemühen.
Begleitpersonen, sowie Personen, die Menschen mit Pflegebedarf betreuen werden nur mitgeimpft, sofern sie eine der o.g. Voraussetzungen erfüllen und sie einen Termin vereinbart haben. Dies betrifft auch Ehepartner.
Da nach 21 bis 28 Tagen die zweite Impfung notwendig ist, erfolgt jeweils eine doppelte Terminvergabe.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der Seite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) können Sie sich über alle aktuellen Entwicklungen informieren.